Auftraggeber
vertreten durch
Straße
(PLZ) (Stadt)
Tel:
Fax:
E-Mail:
Ansprechpartner:
Verantwortlicher:
veranstaltungsort:
Tag und Zeit der Durchführung:
Rahmenbedingungen:
Auszahlung erfolgt: am Ende der Veranstaltung in bar oder auf unten
angegebenes Konto
Charakter der Veranstaltung:
zu erbringende Leistung:
Anzahl der zu erwartenden Gäste:
Für die Ordnung und sicherheit in allen Belangen ist der Veranstalter
verantwortlich.
Der veranstalter übernimmt die Werbung und entstehende Kosten.
Der Veranstalter verpflichtet sich, nach der Veranstaltung die
vereinbarte gage incl. MwSt. in Höhe von ( Euro) in bar
auszuzahlen oder bis zum auf unten angegebenen Konto zu
überweisen.
Bei Zahlungsverzug pro angefangener Kalenderwoche werden 10%
Verzugszinsen fällig.
Der Veranstalter verpflichtet sich, das Gagengeheimnis zu bewahren.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform incl. Unterschrift.
Bei Nichterfüllung der Vertrags durch einen Partner ist durch den
anderen Partner der Betrag in Höhe der Gage einzufordern. Falls o.g.
Aktive den Vertrag aus triftigen Grund nicht einhalten kann,
hat er rechtzeitig in Absprache für hochwertigen Ersatz zu sorgen und
den Veranstalter sofort in Kenntniss zu setzen.
Wird eine Veranstaltung seitens Veranstalters innerhalb von 21 Tagen vor
Veranstaltungsbeginn gekündigt, so sind 50% der im Vertrag vereinbarten
Gage incl. der gültigen Mehrwertsteuer an o.g. Aktiven vorbehaltlos zu
zahlen.
Auf der Grundlage geltender Bestimmungen des Uhrheberrechts sichert der
Veranstalter bei einer der zuständingen (z.B. GEEMA Bezirksdirektion
10728 Berlin, PSF. 303430 Tel. 030 / 2124500).
Dieser Vertrag ist unabhängig von Pacht-,Besitzer- und Direktionswechsel
einzuhalten.
Einzelpreis pro Veranstaltung: Euro
Zwischensumme: Euro
16% MwSt.: Euro
Gesammtsumme: Euro
Veranstalter: Discotheker:
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